Holzfachmarkt Schmitt

Ihr Partner für Innen- und Aussengestaltung in Rhön-Grabfeld

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für alle Warenanlieferungen und Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen:

1. Vorrang

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, soweit sie den Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen des Verkäufers entgegenstehen. Wird unser Auftrag vom Käufer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, gelten auch dann nur unsere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

2. Forderungen

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung. Ist der Käufer Kaufmann, besteht kein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis.

3. Zahlungen

Soweit nicht anders vereinbart sind die Waren vor oder spätestens bein Empfang der Ware zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto auf den Rechnungswert, ausgenommen Sonderangebote. Bei einer Überschreitung der Zahlungsfrist werden pro Mahnschreiben 2,50 Euro berechnet, dies gilt nicht für die Erstmahnung. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden Zinsen in Höhe der banküblichen Debitzinsen, mindestens aber gesetzliche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bei Privatpersonen bzw. 8 Prozentpunkten bei Gewerbetreibenden über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Hat der Käufer unrichtige oder unvollständige Angaben über seine, die Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Außerdem kann der Verkäufer in diesem Fall, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fälligstellen.

4. Schadenersatz

Der Verkäufer kann eine Schadensersatzpauschale von 25 % der Auftragssumme ohne Einzelnachweis vom Käufer verlangen, wenn dieser die Ware nicht annimmt oder in anderer Weise den Vertrag nicht erfüllt. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

5. Liefertermin

Schriftlich oder mündlich zugesagt Liefertermine bzw. –zeiten sind immer als Plantermine zu verstehen und sind somit nicht bindend. Fixtermine werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht anerkannt. Aus Terminverschiebungen etwaige resultierende Kosten, wie z. B. Warte- oder Ausfallzeiten, werden ohne eine vorherige ausdrückliche gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht getragen. Forderungen bzw. Ansprüche von Dritten sind für den Verkäufer gegenstandslos.

6. Muster

Muster veranschaulichen den durchschnittlichen Ausfall der Ware. Sie bieten keine Gewähr dafür, dass jedes einzelne Stück genau dem Muster entspricht. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware- bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung unverzüglich –schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden, andernfalls gilt die Ladung einschließlich Sortierung als abgenommen. Beanstandungen sind ausgeschlossen, wenn die Ware be- oder verarbeitet wurde. Der Verarbeiter hat sich vor Beginn der Be- und Verarbeitung davon zu überzeugen, dass die Ware zur Beanstandung keinen Anlass bietet.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung, bei Einlösung durch Wechsel oder Scheck bis zur vollständigen Einlösung unserer Forderungen aus der Geschäftverbindung mit dem Käufer, bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung vom Käufer weiterveräußert, tritt er die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen der Käufer insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung ist der Erfüllungsort Großeibstadt. Ist der Käufer Kaufmann, so ist für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Gerichtsstand Schweinfurt. Für die vertraglichen Beziehungen und die Auslegung des Wortlauts dieser Bedingungen (wobei die deutsche Fassung verbindlich ist) gilt deutsches Recht. Irgendwelche Streitigkeiten, die sich zwischen den Vertragsparteien ergeben können, werden nach deutschem Recht beurteilt.

9. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass wir aus der Geschäftsbeziehung erhaltene Kundendaten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern und verarbeiten. Die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

10. Salvatorische Klausel

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages der Rechtswirksamkeit entbehrt oder eine Lücke im Vertrag gegeben ist, soll dadurch die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt in diesem Fall die gesetzliche Regelung oder eine ergänzende Vertragsauslegung.